Elternvereine warum und wozu ?
- als Interessensvertretung der Eltern gegenüber Schule und Öffentlichkeit
- als Plattform für den Meinungsaustausch und Ideenfindung
- für die Informationsweitergabe von KlassenelternvertreterInnen und Eltern
- als Förderer von Schule und Schülern
- als Beitrag zur funktionierenden Schulpartnerschaft und Schuldemokratie
Dem dualistischen Spannungsfeld im Berufsleben zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern steht im Schulwesen ein Dreiecksverhältnis gegenüber:
Lehrer <-> Schüler <-> Eltern
In der Mitte dieses Spannungsfeldes steht somit das Kind.
Da eine erfolgreiche Erziehungsarbeit nur im Zusammenwirken von Eltern und Schule gelingen kann,
wurde 1974 mit dem Schulunterrichtsgesetz die Schulpartnerschaft erstmalig in Österreichs Schulen
eingeführt.
Eltern und Schüler bekamen im Schulwesen Rechte eingeräumt und wurden eingeladen, in partnerschaftlicher
Weise Schule mitzugestalten.
Dort wo es dem einzelnen Elternteil oft schwer fallen mag, sein Anliegen der Schule mitzuteilen
bzw. wo es um die Interessen mehrerer Schüler und Eltern geht und eine Koordination der
Willensbildung erforderlich ist, sieht das Gesetz seit der Novelle 1986 nun verschiedene
Vertretungsformen vor.
- den Elternverein
- das Klassen- und Schulforum
- den Schulgemeinschaftsausschuss
Elternverein
Der Elternverein ist der privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule. Die Schulen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit der Elternvereine zu unterstützen.
Aufgaben der Elternvereine
Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden Fragen:- Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule (gemäß § 63 SchUG)
- Bestellung des Wahlvorsitzenden und Erstattung eines Wahlvorschlages für die Wahl des Klassenelternvertreters und eines Stellvertreters in Schulen ohne Schulgemeinschaftsausschuss
- Entsendung eines Vertreter der Erziehungsberechtigten in den Schulgemeinschaftsausschuss
- Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte
- Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
- Förderung des Unterrichts durch enge Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper
- Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schülerbetreuung
- Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen sowie in Angelegenheiten des Beihilfen- und Stipendienwesens
- Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich der Schulbahn- und Berufsberatung
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit)
- Unterstützung Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern
- Förderung positiver Erziehungseinflüsse und Abwehr negativer Einflüsse in Zusammenarbeit mit der Schule
- Wahrnehmung von Möglichkeiten zur Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung
- schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schule (Schulleitung), an Behörden, Ämter usw.
- Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen
- Unterstützung der Klassenelternvertreter und der Elternvertreter in den Schulgemeinschaftsausschüssen
- Abhaltung von Zusammenkünften der Eltern
- Veranstaltung von Vorträgen bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
- Abhaltung von Kursen, Tagungen u. a. für die Elternbildung und Elternberatung
- Herausgabe und Verbreitung von Druckerzeugnissen, die den Zweck des Vereines fördern
- Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele
- Ausübung schulbehördlicher Aufgaben
- Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht und
- Wahrnehmung von Aufgaben der sozialen Fürsorge
Umsetzen in die Praxis
Schulpartnerschaft wird erst lebendig, wenn Eltern, Lehrer und Schüler im Gespräch miteinander die auftretenden Probleme klären können.Wichtig hierfür ist, dass alle Beteiligten den anfallenden Fragen gegenüber positiv eingestellt und bereit sind, sich mit Problemen eingehend und nicht einseitig auseinander zu setzen.
Um emotionsbedingte Willensäußerungen hintan zu halten und auch Gesichtspunkte anderer Eltern mitberücksichtigen zu können, ist es daher vorteilhaft, die Meinungsbildung der Eltern zunächst ohne Beisein der LehrerInnen zu erreichen.
Idealer Ort hiefür ist der Elternverein, wo die Eltern nicht nur unter sich sind, sondern wo überdies geschulte und praxiserfahrene Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Jede Schulgemeinschaft verdient einen aktiven und gut organisierten
Elternverein.
Beteiligung macht Schule!
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